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   VG Kassel, 16.07.2021 - 1 L 577/21.KS   

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VG Kassel, 16.07.2021 - 1 L 577/21.KS (https://dejure.org/2021,22467)
VG Kassel, Entscheidung vom 16.07.2021 - 1 L 577/21.KS (https://dejure.org/2021,22467)
VG Kassel, Entscheidung vom 16. Juli 2021 - 1 L 577/21.KS (https://dejure.org/2021,22467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 VwGO, Art 33 Abs 2 GG
    Eine dienstliche Beurteilung darf nicht durch einen statusamtsgleichen Beurteiler als Vertreter im Amt erstellt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Kassel, 16.07.2021 - 1 L 577/21
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 01. März 2018 - 2 A 10/17 - vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23. August 2017 - 1 B 454/17 -, beide zit. nach juris) ist jedoch eine dienstliche Beurteilung, die durch einen Beurteiler mit einem gleichrangigen Statusamt erstellt wird, rechtswidrig.

    Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, wonach der zur Entscheidung berufene Amtsträger bei der Ermittlung des maßgeblichen Tatsachenstoffs bestimmte mögliche Auskunftspersonen von vornherein nicht heranziehen darf, etwa weil diese einen Grund haben könnten, unrichtige Angaben zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 01. März 2018 - 2 A 10/17 -, juris).

    Nach der einhelligen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359, Urteil vom 01. März 2018 - 2 A 10/17 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. September 2019 - 6 B 675/19 -, alle zit. nach juris) müssen Beurteilungsbeiträge und vergleichbare Stellungnahmen gewisse Qualitätsanforderungen erfüllen, um ihrer Funktion, nämlich dem Beurteiler, der die Leistungen des Beamten kaum oder gar nicht einschätzen kann, hinreichende tatsächliche Grundlagen zu vermitteln.

    Abweichungen von den in den Beurteilungsbeiträgen enthaltenen Tatsachen oder Wertungen sind dann zu erläutern (vgl. BVerwG, Urteil vom 01. März 2018 - 2 A 10/17 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08. April 2021 - 6 B 2023/20 -).

  • VGH Hessen, 31.03.2020 - 1 B 1751/19

    Beförderungsverbot gemäß § 21 HBG

    Auszug aus VG Kassel, 16.07.2021 - 1 L 577/21
    Jedoch ist eine solche Auskunft vom Beurteiler selbst kritisch zu würdigen, insbesondere auch vor dem Hintergrund einer möglichen Konkurrenzsituation (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2007 - 2 C 2.06 - Hess. VGH, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 B 1751/19 -, beide zit. nach juris).

    Dieser Betrag ist nach der Rechtsprechung des Hess. VGH in Konkurrenteneilverfahren (Beschluss vom 13. März 2020 - 1 B 1751/19 -, juris) auf letztlich ¼ zu reduzieren, da durch die das Eilverfahren zu sichernde Klage im Hauptsacheverfahren allenfalls eine erneute Bescheidung erreicht werden kann.

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus VG Kassel, 16.07.2021 - 1 L 577/21
    Wird dieser Anspruch verletzt, folgt daraus noch kein Anspruch auf Beförderung oder Vergabe des begehrten Dienstpostens, doch kann der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, NVwZ 2016, 764 = juris, Rn. 35).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle dienstlicher Beurteilungen beschränkt sich daher darauf, ob die Verwaltung gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen - in dem sie sich frei bewegen kann - verkannt hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, NVwZ 2016, 764).

  • VG Kassel, 13.09.2021 - 1 K 2445/20

    Voreingenommenheit eines Beurteilers

    Der Beurteiler darf von der Heranziehung dieser Erkenntnisquellen nicht deshalb absehen, weil er sich trotz fehlender eigener Anschauung zutraut, den Beamten zutreffend einzuschätzen (BVerwG, Urteil vom 04. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102; so auch in jüngster Zeit Hess. VGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 - VG Kassel, Beschluss vom 16. Juli 2021 - 1 L 577/21.KS - VG Wiesbaden, Beschluss vom 29. Mai 2020 - 3 L 2319/18.WI -).

    Er übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge in seine Überlegungen einbezieht und Abweichungen nachvollziehbar begründet (Hess. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 1 B 1514/15 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. März 2021 - 6 B 1109/20 - VG Kassel, Beschluss vom 16. Juli 2021 - 1 L 577/21.KS -, alle zit. nach juris).

  • VG Kassel, 19.12.2022 - 1 K 387/22

    Dienstliche Beurteilung: Begründung der Gesamtnote; Begründungspflicht bei

    Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Kassels vom 16. Juli 2021 in dem Konkurrentenverfahren 1 L 577/21.KS (veröffentlicht in juris) wurde dem Polizeipräsidium D. im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, einen ausgeschriebenen Dienstposten eines Dienstgruppenleiters bei der Polizeidirektion F., Polizeistation G., zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung eines Konkurrenten bestandskräftig entschieden war.

    Er übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge in seine Überlegungen einbezieht und Abweichungen nachvollziehbar begründet (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 1 B 1514/15 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. März 2021 - 6 B 1109/20 - VG Kassel, Beschluss vom 16. Juli 2021 - 1 L 577/21.KS -, alle zit. nach juris).

  • VG Kassel, 24.07.2023 - 1 K 2010/20

    Einarbeitung eines Beurteilungsbeitrags in eine dienstliche Beurteilung

    Im ersteren Fall sind die Anforderungen an Umfang und Tiefe in Beurteilungsbeiträgen sogar höher als in der dienstlichen Beurteilung selbst (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 16. Juli 2021, - 1 L 577/21.KS -, juris).
  • VG Kassel, 09.06.2022 - 1 L 2040/21
    Die Chancen eines Bewerbers auf Auswahl in einem erneuten Auswahlverfahren können demnach selbst dann noch offen sein, wenn mehr für die Auswahl des Konkurrenten spricht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 -, juris Rn. 20; st. Rspr. der Kammer in sog. Konkurrentenverfahren, vgl. VG Kassel, Beschlüsse vom 10. Mai 2021 - 1 L 2432/20.KS -, juris Rn. 64, und vom 17. Juli 2021 - 1 L 577/21.KS -, juris Rn. 62).
  • VG Kassel, 30.05.2022 - 1 L 1768/21
    Hintergrund ist, dass aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Kassel vom 16. Juli 2021 (in einem ähnlich gelagerten Konkurrentenverfahren gegen das Polizeipräsidium E., Az. 1 L 577/21.KS) das dortige Auswahlverfahren für fehlerhaft erklärt worden war, weil der Antragsgegner die Bewerberauswahl nicht anhand von Regelbeurteilungen gemäß § 39 Abs. 1 Hessische Laufbahnverordnung (HLVO), sondern anhand von Anlassbeurteilungen vorgenommen hatte.
  • VG Kassel, 25.04.2022 - 1 K 1778/21

    Anlassbeurteilungen anstelle von Regelbeurteilungen sind aufgrund der Regelung

    Die Regelbeurteilung demgegenüber erfasst die Leistungen eines Beamten in ihrer zeitlichen Entwicklung und ist demzufolge ungleich besser geeignet, ein Leistungsbild eines Beamten zu entwickeln (vgl. VG B-Stadt, Beschluss vom 16. Juli 2021 - 1 L 577/21.KS - LaReDa).
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